Starker Heckenschnitt bis Oktober verboten
Um nistende Vögel und andere Tiere zu schützen, dürfen Hecken, Büsche und andere Gehölze von März bis Ende September nicht radikal gestutzt oder komplett entfernt werden. So steht es im Bundesnaturschutzgesetz. «Viele Gartenbesitzer wissen das aber leider nicht», sagt ein Pressesprecher des Landesbundes für Vogelschutz in Bayern (LBV). Durch zu viel Gehölzschnitt gehe Brutraum für die Vögel kaputt.
Das Verbot gilt nur für komplet
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