Souvenir aus Pythonleder beschlagnahmt – Zoll warnt Reisende
Das Hauptzollamt München hat eine Trommel mit Pythonleder beschlagnahmt. Die Frau habe das Musikinstrument in einem Souvenirladen gekauft und habe es ihrer Tochter mitbringen wollen, teilte die Behörde mit. Pythonleder stammt laut Zoll von einer artenschutzrechtlich geschützten Tierart und darf nur mit speziellen Nachweisen nach Deutschland eingeführt werden. Diese habe die Frau jedoch nicht vorweisen können.
Zoll rät zur Vorsicht bei Souvenirs
Der Zoll warnt
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