Sixt legt nach Urteil zu Rundfunkbeitrag Beschwerde ein
Leipzig/München (dpa) – Der Autovermieter Sixt will nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Verfassungsmäßigkeit von Rundfunkbeiträgen für Unternehmen Verfassungsbeschwerde einlegen. Die Entscheidung sei in keiner Weise nachvollziehbar, teilte das Unternehmen am Mittwochabend in München mit.
Das oberste deutsche Verwaltungsgericht in Leipzig hatte zuvor eine Klage des Autovermieters und des Discounters Netto abgewiesen. Die Firmen hatten argumentier
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