Schuldsprüche in Prozess um gefälschte Abnehmspritzen
Zwei Unternehmer sind in Österreich wegen des Vertriebs von gefälschten Abnehmspritzen verurteilt worden. Sie wurden am Landgericht Steyr wegen Verstößen gegen das Arzneimittelgesetz und grob fahrlässiger schwerer Körperverletzung schuldig gesprochen. Über beide Männer wurden Geldstrafen sowie Bewährungsstrafen von sechs Monaten Haft verhängt.
Die Staatsanwaltschaft warf den Geschäftsleuten vor, 225 Injektions-Pens zum Stückpreis
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