Schonzeit-Ausnahmeregeln bei Gamswild sorgen für Protest
Seit Jahren regelt eine Ausnahmeverordnung der Regierung von Oberbayern den Umgang mit Gamswild während der Schonzeit in den Gebirgswäldern der Alpen. In einigen Regionen dürfen die Tiere somit ganzjährig geschossen werden. Ziel ist es insbesondere, den Verbiss an Bäumen in Hanglagen zu reduzieren, an denen Lawinen drohen können. Aus Sicht von Wildtierschutz-Organisationen sind die Ausnahmen unverhältnismäßig und bedrohen die Gamsbestände.
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