Räum- und Streupflicht im Winter
Mit dem winterlichen Wetter und dem Schnee weist die Stadt Bamberg noch mal auf die Räum- und Streupflicht hin. Gehwege müssen demnach bei Schnee, Eisglätte oder Glatteis täglich innerhalb von 7:30 Uhr bis 20 Uhr geräumt und gestreut sein. Beim Streuen gibt es aber auch Regeln: Nicht eingesetzt werden dürfen Tausalz oder ätzende Mittel.
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