Regierung reagiert auf Urteile zum Familiennachzug
Die Bundesregierung hat auf Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum Familiennachzug von Flüchtlingen reagiert. Um die Entscheidungen möglichst schnell umzusetzen, habe das Auswärtige Amt seine Auslandsvertretungen am 9. September angewiesen, «bislang ruhend gestellte Anträge zum Elternnachzug im Rahmen des Möglichen prioritär abzuarbeiten», heißt es in einer Regierungsantwort auf eine Anfrage der Linksfraktion.Darüber berichteten
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