Obergrenzen für Immobilien bei Hartz IV verfassungskonform
Vorgaben für Hartz-IV-Empfänger zur maximalen Größe von Wohneigentum sind nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts mit dem Grundgesetz vereinbar.Mittel der Allgemeinheit zur Hilfe bedürftiger Mitglieder sollten nur in Fällen aktueller Bedürftigkeit in Anspruch genommen werden, teilte das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe mit. Das heißt konkret: Wenn zum Beispiel eine Familie ein Haus oder eine größere Wohnung besitzt
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