03-04-2023 14:47 via radio-bamberg.de

Obacht: die „stillen Tage“ stehen an

Ostern steht vor der Tür und damit auch einige Feiertage. Das Landratsamt Bamberg weist deshalb darauf hin, dass sogenannte „stille Tage“ wie Karfreitag unter dem Feiertagsgesetz stehen. Heißt: Am Gründonnerstag müssen öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen um spätestens 2 Uhr enden. An den Stillen Tagen selbst, also Karfreitag und -Samstag, sind derartige Veranstaltungen nur dann erlaubt, wenn der ernste Charakter gewahrt bleibt. Es gilt ein allgemei
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