NSU-Waffenbeschaffer muss Rest-Haft vorerst verbüßen
Der rechtskräftig als Waffenbeschaffer des NSU verurteilte Ralf Wohlleben muss seine verbliebene Gefängnisstrafe antreten und bis auf Weiteres absitzen. Der Bundesgerichtshof (BGH) lehnte es ab, die restliche Haft derzeit zur Bewährung auszusetzen. Unter Berücksichtigung des Sicherheitsinteresses der Allgemeinheit könne «eine vorzeitige Haftverschonung nicht verantwortet werden», teilten die Karlsruher Richter am Dienstag mit. In einem halben Jahr könnte
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