NOx-Emissionen: Deutschland muss nach EuGH-Urteil nachlegen
Luxemburg (dpa) – Deutschland hat nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs jahrelang zu wenig getan, um die Bürger in vielen Städten vor dem Luftschadstoff Stickstoffdioxid zu schützen.
Damit habe die Bundesrepublik EU-Recht gebrochen, stellten die höchsten EU-Richter am Donnerstag fest und erteilten den deutschen Behörden damit eine bittere Lektion. (Rechtssache C-635/18)
Was genau aus dem Urteil folgt, ist aber nicht leicht zu beantworten. Fahrverbote
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