Naturschutzverein will Feuerwehreinsatz nicht bezahlen
München (dpa/lby) – Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München hat am Mittwoch darüber verhandelt, wer die Kosten für die Bekämpfung eines Brandes tragen muss. Die Schutzgemeinschaft Ammersee wehrt sich gegen einen Kostenbescheid – obwohl ihr Vereinsvorsitzender das Feuer bei Pähl (Landkreis Weilheim-Schongau) verursacht hatte. Der Brand hatte sich im März 2014 aus einem Räumfeuer zur Entsorgung von Schwemmholz entwickelt. Zum Einsatz kam
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