Nach Schuhbeck-Urteil noch keine Rechtsmittel eingelegt
Knapp eine Woche nach der Verurteilung des Star-Kochs Alfons Schuhbeck zu einer Gefängnisstrafe wegen Steuerhinterziehung haben weder Staatsanwaltschaft noch Verteidigung Revision eingelegt. Das teilte das Landgericht München I am Mittwoch – einen Tag vor Ablauf der Frist – auf Anfrage mit.Bei der zuständigen Strafkammer sei kein Rechtsmittelverzicht eingegangen, ein Rechtsmittel aber auch nicht, sagte ein Gerichtssprecher. Ein Sprecher von Schuhbecks Anwälten tei
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