Nach Kundus-Angriff will BGH Ansprüche von Opfern klären
Karlsruhe (dpa) – Nach dem Luftangriff von Kundus will der Bundesgerichtshof nun grundsätzlich klären, ob zivile Opfer in einem bewaffneten Konflikt einen Schadenersatzanspruch gegen den deutschen Staat haben können.
Bisher habe man dies verneint, sagte der Vorsitzende Richter Ulrich Herrmann in Karlsruhe während der mündlichen Verhandlung. Die Rechtslage könnte sich aber mittlerweile geändert haben. (Az.: III ZR 140/15)
Hintergrund des Verfahrens ist der
Weiterlesen »