27-10-2022 16:36 via radio-bamberg.de

Nach einem Kuhangriff bekommt Wanderin kein Schmerzensgeld

Nach dem Angriff einer jungen Kuh auf einer Alm beim Tegernsee erhält eine Wanderin keinen Schadenersatz und kein Schmerzensgeld. Dies entschied am Donnerstag ein Zivilsenat des Oberlandesgerichts München (OLG). Die Almbäuerin ist nach Ansicht der Richter nicht für die Attacke des Rindes verantwortlich (Az. 1 U 724/22).
Die Wanderin hatte die Almbäuerin verklagt, weil sie auf einem Weg in den Bergen plötzlich von der Kuh zu Boden gestoßen worden sei. Die Kl&au
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