Ministerium präzisiert Mindestabstandsregel für Großveranstaltungen
In Stadien, Hallen und anderen Veranstaltungsstätten ist nach Angaben aus dem bayerischen Gesundheitsministerium auch dann eine Zuschauer-Auslastung von bis zu 25 Prozent möglich, wenn die 1,50-Meter-Mindestabstände etwa auf den Sitzplatz-Tribünen nicht durchgängig eingehalten werden können.
Das Kabinett hatte die Lockerung der Corona-Regeln für Sport, Kultur und andere Veranstaltungen am Dienstag beschlossen, sie sind seit Donnerstag in Kraft. Danach ist bei E
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