Medikamenten-Werbung: «Fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt»
Eigentlich werden Formulierungen aus Gesetzen selten zu allgemein bekannten Klassikern im Alltagsgebrauch. Bei einem Satz aus Paragraf 4, Absatz 3, Heilmittelwerbegesetz ist es so gekommen: «Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker.»Seit gut drei Jahrzehnten ist dieser vorgegebene Warntext für Arzneimittelwerbung «außerhalb der Fachkreise» Pflicht. Und in Funk und Fernsehen ist er immer auch noch extra
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