Lufthansa scheitert mit Antrag auf Unterlassung
Die Lufthansa ist vor dem Arbeitsgericht München mit einem Antrag auf einstweilige Unterlassung des Pilotenstreiks gescheitert. Die Fluggesellschaft hatte laut Gericht am Freitag argumentiert, dass die Forderung nach einer Erhöhung der Tarifgehälter mittels eines automatischen Inflationsausgleiches ein rechtswidriges Streikziel sei. Dem folgte das Gericht nicht, die Durchführung des Streiks wurde nicht untersagt.
Allerdings betonte die 38. Kammer auch, dass die Forderung der
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