Klageverfahren gegen Papst Benedikt läuft vorerst weiter
Das Klageverfahren gegen Papst Benedikt XVI. am Landgericht Traunstein läuft dort auch nach seinem Tod weiter – zumindest vorerst. «Zwar tritt mit dem Tod einer Partei grundsätzlich eine Unterbrechung gemäß Paragraf 239 Zivilprozessordnung ein», sagte Gerichtssprecherin Andrea Titz am Montag. «Im vorliegenden Fall gilt dies jedoch nicht, da der Verstorbene von einem Prozessbevollmächtigten vertreten war.» Der am Silvestermorgen gestorbene J
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