Kita darf Kündigung vor Start nicht einseitig ausschließen
Das Landgericht München I hat eine aus seiner Sicht unfaire Klausel in den Betreuungsverträgen für zwei Kinder gekippt. Mit dem Urteil gab es den Eltern recht, die gegen die Betreiber eines privaten Kindergartens geklagt hatten, wie das Gericht am Dienstag mitteilte. In den Verträgen hatte das Unternehmen das Recht zur Kündigung vor Start der Vertragslaufzeit demnach einseitig für die Eltern ausgeschlossen. Das sah das Gericht als verbotene Benachteiligung. Das Urte
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