30-09-2024 10:38 via radio-bamberg.de

Kind stürzt von Seebrücke – Gericht lehnt Geldforderung ab

Nach dem aufsehenerregenden Sturz ihres damals zweijährigen Jungen von einer Seebrücke auf Usedom vor mehr als drei Jahren hat das Landgericht Stralsund Geldforderungen der Mutter abgewiesen. Die Seebrücke sei ausreichend sicher, heißt es in der Urteilsbegründung. Sie müsse nicht die Erwartungen etwa an einen Spielplatz erfüllen und das Herabstürzen von Kleinkindern aus jeglicher – auch ungewöhnlicher – Position verhindern. 
Die dama
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