Keine Entschädigung für Passivrauchen im Gefängnis
München (dpa/lby) – Ein rauchender Häftling hat keinen Anspruch auf Entschädigung wegen Passivrauchens. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) München am Donnerstag entschieden. «Der Kläger kann nicht verlangen, als Raucher mit einem Nichtraucher in einer Zelle untergebracht zu werden», hieß es in der Urteilsbegründung. Als Raucher habe er schließlich «auch seinen Teil zu der schlechten Luft in der Zelle beigetragen».
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