30-10-2024 10:52 via radio-bamberg.de

Kein verfassungsrechtlicher Anspruch auf mehr Bafög

Studierende haben keinen verfassungsrechtlichen Anspruch auf höheres Bafög. Aus dem vom Grundgesetz abgeleiteten Recht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums könne kein Recht für mittellose Hochschulzugangsberechtigte auf staatliche Leistungen hergeleitet werden, die ein Studium ermöglichen, entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Der Anspruch auf existenzsichernde Leistungen bestehe nicht, wenn man eine existenzsichernde Arbeit
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