Innenministerium bringt Radl-Volksbegehren vor VGH
Das Innenministerium hat das von mehr als 100.000 Bürgerinnen und Bürgern beantragte Radl-Volksbegehren dem bayerischen Verfassungsgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt. Nach Auffassung des Ministeriums sind die gesetzlichen Voraussetzungen für die Zulassung des Volksbegehrens nicht gegeben, weil der Gesetzentwurf in das Budgetrecht des Parlaments eingreife. Zudem fehle dem Landtag für straßenverkehrsrechtliche Regelungen die Gesetzgebungskompetenz, teilte das Minister
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