Hund grundlos erschossen – Haft auf Bewährung für Jäger
Das Landgericht Bamberg hat einen Jäger zu einer achtmonatigen Haftstrafe auf Bewährung verurteilt, weil er ohne triftigen Grund einen freilaufenden Hund erschossen hat. Die Berufungskammer verurteilte den 78-Jährigen wegen quälerischer Misshandlung von Wirbeltieren, Töten von Wirbeltieren und Sachbeschädigung. Das Urteil ist nach Gerichtsangaben noch nicht rechtskräftig. Revision sei zum Bayerischen Obersten Landesgericht möglich.
Das Amtsgericht Ha
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