Hund erschossen – Bewährungsstrafe
Das Landgericht Bamberg hat einen Jäger zu einer achtmonatigen Haftstrafe auf Bewährung verurteilt. Er hat einen freilaufenden Hund ohne triftigen Grund erschossen hat. Die Berufungskammer verurteilte den 78-Jährigen wegen quälerischer Misshandlung von Wirbeltieren, Töten von Wirbeltieren und Sachbeschädigung. Das Urteil ist nach Gerichtsangaben noch nicht rechtskräftig. Revision sei zum Bayerischen Obersten Landesgericht möglich.
Das Amtsgericht
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