Hohe Haftstrafe für Missbrauchstäter von Wermelskirchen
Im Tatkomplex Wermelskirchen hat das Landgericht Köln den Angeklagten wegen Kindesmissbrauchs zu 14 Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Außerdem ordnete das Gericht am Dienstag Sicherungsverwahrung an. Dies entsprach ungefähr der Forderung der Staatsanwaltschaft.
Der 45 Jahre alte Deutsche hatte sich über Online-Plattformen als Babysitter angeboten und war so in Kontakt zu seinen Opfern gekommen. Seine Taten hielt der IT-Experte auch auf Video fest. Im Prozess gestand
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