Höhere Einspruchsquote bei Corona-Bußgeldern
Bürgerinnen und Bürger haben bei Corona-Bußgeldern in vielen bayerischen Kommunen häufiger Einspruch erhoben als bei anderen Geldstrafen. So antwortete die Stadt München auf eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur, dass die Einspruchsquote bei Corona-Verstößen in etwa doppelt so hoch sei im Vergleich zu sonstigen Ordnungswidrigkeiten. Auch in Nürnberg spricht eine Mitarbeiterin des Rechtsamts von «deutlich höheren» Einspruchsquote
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