Herzspezialist muss nach Patiententod erneut vor Gericht
Der Prozess gegen einen Herzspezialisten der bekannten Berliner Charité nach dem Tod von zwei Patienten muss erneut verhandelt werden. Der in Leipzig ansässige 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofes (BGH) hob das Urteil des Landgerichts Berlin auf. Das Verfahren geht nun an eine andere Schwurgerichtskammer am Landgericht Berlin.
BGH: Mordmerkmal der Heimtücke nicht fehlerfrei bewertet
In erster Instanz war der Mediziner im April 2024 wegen Totschlags in zwei Fällen zu einer
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