Hakenkreuz-Affäre: Strafbefehl im Wesentlichen rechtskräftig
In einer Hakenkreuz-Affäre ist der Strafbefehl gegen einen Baden-Badener Stadtrat hinsichtlich der erhobenen Vorwürfe rechtskräftig. Das teilte das Landgericht Baden-Baden mit.Dem Ex-AfD-Politiker Martin Kühne waren «Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen» und Beleidigung zur Last gelegt worden, weil er zwei Autos mit ukrainischen Kennzeichen jeweils mit dem Nazi-Symbol und «Fuck UA» in großen Lettern beschmiert haben soll.
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