24-11-2021 11:13 via radio-bamberg.de

Grundstückseigentümer vor späten Geldforderungen geschützt

Karlsruhe (dpa) – Grundstückseigentümer dürfen nach dem Bau einer Straße oder anderer Anlagen zur Erschließung nur für begrenzte Zeit an den Kosten beteiligt werden.
Eine Vorschrift, die das auch noch viele Jahre im Nachhinein ermöglicht, verstoße gegen das Gebot der Belastungsklarheit, teilte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Mittwoch mit. Im konkreten Fall ging es um eine Regelung in Rheinland-Pfalz, sie muss nun überarbeitet wer
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