Gericht verhandelt zum dritten Mal tödlichen Raserunfall
Ein tödlicher Raserunfall auf der Autobahn 9 beschäftigt bereits zum dritten Mal das Landgericht Ingolstadt. Ein Autofahrer war in einem Bereich, in dem nur Tempo 100 erlaubt war, mit mehr als 200 km/h in ein vorausfahrendes Fahrzeug gerast. Der 22 Jahre alte Fahrer des voran fahrenden Wagens hatte keine Überlebenschance.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat beide Urteile der Ingolstädter Richter gegen den Unfallverursacher aufgehoben und zur Neuverhandlung zurückverwiesen. D
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