Gericht: Verfassungsschutz darf Bayern-AfD weiter beobachten
Das bayerische Landesamt für Verfassungsschutz darf die Landes-AfD weiter beobachten. Das Verwaltungsgericht München lehnte entsprechende Anträge der Partei am Montag ab. Demnach darf der Landesverband auf Basis offen zugänglicher Informationen bis zu einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren beobachtet werden.
Weiterlesen »