25-10-2022 16:03 via radio-bamberg.de

Gericht untersagt vorerst heimliche Ausforschung der AfD

Bei der Beobachtung der AfD darf das Landesamt für Verfassungsschutz bis auf Weiteres keine nachrichtendienstlichen Mittel einsetzen. Das hat das Verwaltungsgericht München in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss entschieden. Zudem wird es dem Landesamt vorläufig untersagt, «Öffentlichkeitsarbeit hinsichtlich möglicher verfassungsfeindlicher Bestrebungen der Partei zu betreiben», hieß es in der Mitteilung. Die Beobachtung der Partei auf Bas
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