Gericht: Radsternfahrt nicht über Autobahn 96
Die Autobahn 96 muss in München am Sonntag nach einem Gerichtsbeschluss nicht für eine Radsternfahrt mit tausenden Teilnehmern gesperrt werden. Einen Eilantrag des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs (ADFC) gegen eine Ablehnung der Route habe das Verwaltungsgericht München abgelehnt, sagte ein Gerichtssprecher. Rechtskräftig ist der Beschluss nicht. Die Beteiligten können Beschwerde beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof einlegen.
Gericht sieht Gefahrenlage ähnlich
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