Gericht legt bei Kulturgüter-Einfuhr strenge Maßstäbe an
München (dpa) – Wer Kulturgut nach Deutschland einführt, muss nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts München nachweisen, wann es den Herkunftsstaat rechtmäßig verlassen hat. Andernfalls sei die Sicherstellung «eine geeignete und erforderliche behördliche Maßnahme», entschieden die Verwaltungsrichter.
Dem am Freitag veröffentlichten Urteil liegt eine Sicherstellung von antiken Münzen durch ein Hauptzollamt zugrunde, die der Kl&au
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