Gericht fordert strengere Regeln für Stadtratsprotokolle
Zum Schutz vor zu großem psychischem Druck von «Abweichlern» hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) der Protokollpraxis bei namentlichen Abstimmungen in Stadt- und Gemeinderatssitzungen strengere Regeln auferlegt. Konkret entschied das Gericht, dass die bisherige Praxis des Stadtrats der oberpfälzischen Stadt Windischeschenbach, bei namentlicher Abstimmung nur die mit «Nein» stimmenden Ratsmitglieder im Protokoll namentlich aufzuführen, rechtsw
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