Gericht: Bayerns Verfassungsschutz darf AfD beobachten
Der bayerische Verfassungsschutz darf die AfD weiter beobachten. Die Partei scheiterte mit einem Antrag, Berufung gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts München zuzulassen, wie der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mitteilte.
Quelle: dpa
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