Geldstrafe für illegalen Abriss des Uhrmacherhäusls
Für den illegalen Abriss des denkmalgeschützten Münchner Uhrmacherhäusls ist der Käufer des Hauses zu einer Geldstrafe von 132.500 Euro verurteilt worden. Das Amtsgericht verhängte am Freitag 250 Tagessätze zu je 530 Euro wegen gemeinschädlicher Sachbeschädigung und Nötigung. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er einen Bauunternehmer damit beauftragte, das Haus 2017 mit einem Bagger absichtlich zu zerstören, damit es danach abgerissen
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