G36-Urteil: Ministerium behält sich Berufung vor
Berlin (dpa) – Nach der Niederlage im Schadensersatz-Prozess um das umstrittene Sturmgewehr G36 hat das Verteidigungsministerium einen Berufungsantrag in Aussicht gestellt.
«Sollte das Gericht seine heutige Entscheidung auf dieselben wackeligen rechtlichen Argumente stützen, wie sie in der mündlichen Verhandlung vor der Sommerpause angeführt wurden, dann wird das zuständige Bundesamt für Ausrüstung, Information und Nutzung in die Berufung gehen», s
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