Elementarversicherung rechtlich nicht ausgeschlossen
Eine Pflichtversicherung gegen sogenannte Elementarschäden ist nach Einschätzung der Justizminister der Länder verfassungsrechtlich durchaus möglich. Das geht aus einem aktuellen Beschluss der Justizministerkonferenz in Schwangau im Allgäu vom Donnerstag hervor. Eine solche Pflicht für private Wohngebäudeeigentümer sei «verfassungsrechtlich nicht ausgeschlossen», heißt es dort. Es müssten aber «substanzielle Selbstbehalte oder
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