Eilklage gegen das Böllerverkaufsverbot abgelehnt
Für alle, die es zu Silvester gerne richtig krachen lassen, wäre heute der perfekte Tag – wenn es nicht Corona gebe. Heute wäre eigentlich der Verkauf von Silvesterböllern und Raketen in den Märkten gestartet – aber wegen des erneuten Böllerverkaufsverbot dürfen wieder nur Kinderfeuerwerk, Wunderkerzen oder auch alte Böller gezündet werden. Gegen das Verbot hatte der Verband der Pyrotechnischen Industrie in einem Eilverfahren geklagt. Heik
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