Drohnenpilot muss Extraschutz für Raffinerie nicht zahlen
Nach dem Absturz einer Drohne auf dem Gelände einer Raffinerie hat das Landgericht München II eine Schadensersatzklage gegen den Piloten abgewiesen. Der Raffineriebetreiber hatte rund 10.000 Euro verlangt – nicht wegen eines Schadens durch das Fluggerät selbst, sondern wegen zusätzlicher Sicherheitsmaßnahmen, die er nach dem Vorfall veranlasst hatte.
Pilot bekommt Drohnentrümmer zurück
Die 249 Gramm schwere Drohne war im vergangenen Juli im Landkreis Ebe
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