Drogenbeauftragte für Straffreiheit bis sechs Gramm Cannabis
Berlin (dpa) – Über lockerere Regeln für den Umgang mit Cannabis wird in Deutschland seit langem diskutiert. Die Bundesdrogenbeauftragte Daniela Ludwig hat sich nun erneut dafür ausgesprochen, zumindest den Besitz kleiner Mengen einheitlich in Deutschland nicht mehr strafrechtlich zu verfolgen, sondern als Ordnungswidrigkeit einzustufen.
Damit wären nur noch Bußgelder, aber keine Freiheitsstrafen mehr möglich. «Vertretbar wäre aus meiner Sicht
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