DFB-Bundesgericht: Berufungen des FC Augsburg zurückgewiesen
Fußball-Bundesligist FC Augsburg hat mit zwei Berufungen vor dem DFB-Bundesgericht keinen Erfolg gehabt. Wie der Deutsche Fußball-Bund am Mittwoch mitteilte, wurden die Einsprüche in einem schriftlichen Verfahren als unbegründet zurückgewiesen. Die Augsburger müssen nun die am 5. Juli vom DFB-Sportgericht im schriftlichen Verfahren verhängten Geldstrafen wegen zweier Fälle unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger von insgesamt 21 000 Euro bezahlen.
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