Datenweitergabe durch Verfassungsschutz wird eingeschränkt
Der Verfassungsschutz darf künftig nicht mehr so viele heimlich gesammelte Daten über Personen an die Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden weitergeben. Die bisherigen Übermittlungsbefugnisse seien zu weitgehend und verstießen gegen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, teilte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Donnerstag mit. Das Bundesverfassungsschutzgesetz muss bis spätestens Ende 2023 überarbeitet werden, bis dahin bleiben die
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