Corona-Regeln gelockert: Viele bleiben aber bis 2. April
Auch in Bayern werden reihenweise Corona-Regeln gelockert: Unter anderem entfallen seit heute jegliche Kapazitäts- und Personenobergrenzen für Veranstaltungen sowie das Tanz- und Musikverbot in der Gastronomie. Bis zum 2. April bleibt es in Bayern aber bei den 2G- und 3G-Zugangsregeln und bei der Maskenpflicht, auch in Schulen oder im Handel – mit einer Ausnahme: In Grund- und Förderschulen entfällt die Maskenpflicht im Unterricht ab kommenden Montag (21.3.), eine Woche
Weiterlesen »