Bundesverfassungsgericht bemängelt BKA-Gesetz
Das Bundesverfassungsgericht sieht beim Bundeskriminalamt-Gesetz Änderungsbedarf. Einzelne gesetzliche Befugnisse des Bundeskriminalamts (BKA) zur Datenerhebung und -speicherung seien in Teilen verfassungswidrig, entschied das Gericht in Karlsruhe. Sie seien mit dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung nicht vereinbar. Unter anderem bemängelte das Gericht die heimliche Überwachung von Kontaktpersonen von Verdächtigen.
Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF)
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