Bundestag verabschiedet neues Onlinezugangsgesetz
Deutschland unternimmt einen neuen Anlauf, den Menschen den Gang zum Amt zu ersparen und stattdessen digitale Dienste anzubieten. Der Bundestag verabschiedete gegen die Stimmen der Union und der AfD eine Neuauflage des Onlinezugangsgesetzes. Das «OZG 2.0» gibt den Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen und Organisationen das Recht, digitale Verwaltungsleistungen des Bundes vom Jahr 2028 an beim Verwaltungsgericht einzuklagen.
Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) sagt
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