Bundesgerichtshof: Kein Schadenersatz für Kundus-Opfer
Karlsruhe (dpa) – Die Opfer des Luftangriffs von Kundus haben keinen Anspruch auf Schadenersatz gegen den deutschen Staat. Der Bundesgerichtshof wies in Karlsruhe Klagen von zwei Hinterbliebenen zurück.
Der damalige deutsche Oberst Georg Klein, der den Angriff 2009 befohlen hatte, habe nicht schuldhaft gegen das Völkerrecht verstoßen. «Die getroffene militärische Entscheidung war völkerrechtlich zulässig», sagte der Vorsitzende Richter Ulrich Herr
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